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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Vertragspartner

Vertragspartner ist

DIE REIFENWECHSLER GmbH      ------ im folgenden auch Auftragnehmer genannt -------

vertreten durch ihre Geschäftsführer Tobias Kellinghusen und Henrik Schön

Marienthaler Straße 26 20535 Hamburg

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

USt. ID Nr.: DE 305196241

Handelsregisternummer: 140461

Telefon: 040 – 600 550 550

Mail: info@die-reifenwechsler.de

 

Auf alle geschlossenen Verträge zwischen natürlichen Personen und der DIE REIFENWECHSLER GMBH finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen I Anwendung. Weiter unten finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Abweichende Bedingungen des Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind unverbindlich, auch wenn der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Auftragnehmer bietet einen mobilen Reifen- und Räderwechseldienst inklusive Reifen- und Rädereinlagerung, sowie weitere Dienstleistungen rund um den Reifenservice an. Das Geschäftsgebiet ist Hamburg (inkl. Umkreis 20km ausgehend vom Firmensitz), sowie andere Standorte außerhalb dieses Gebietes nach individueller Anfrage und Absprache. Die folgenden Leistungen sind Vertragsbestandteil:

  • Einlagerung eines Radsatzes oder Reifensatzes (vier Räder/Reifen) für einen Zeitraum von 6 Monaten
  • Einmaliger mobiler Räderwechsel (Tausch von vier Rädern) beim Kunden vor Ort
  • Reinigung des einzulagernden Radsatzes oder Reifensatzes (4 Räder/Reifen)
  • Kontrolle und Dokumentation der einzulagernden Räder/Reifen (Überprüfung der eingelagerten Räder/Reifen auf Mängel und Schäden; Messung der Profiltiefe von jedem Reifen; Datenaufnahme, Berichterstattung und Zustandsbericht nach Einlagerung)
  • kostenpflichtig:
    • Wuchten der einzulagernden Radsätze
    • Einkauf von Neureifen
    • Reifenpannendienst /-service
    • Montage von Neureifen

  Zusatzdienstleistungen www.REIFENPANNENSERVICE.de

Der Auftragnehmer bietet zusätzlich einen mobilen Reifenpannenservice an. Auf telefonische oder schriftliche (online über www.reifenpannenservice.de) Anfrage kann die Reifenpanne direkt am Fahrzeugstandort behoben werden, sofern die dafür notwendigen beiderseitigen (Auftragnehmer und Auftraggeber) Voraussetzungen dies ermöglichen. Ein Angebot für den Einsatz des Pannenmobiles umfasst alle Positionen des Einsatzes und muss vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden, bevor der Auftragnehmer tätig wird. Das Reparieren von defekten Reifen ist ausdrücklich keine angebotene Dienstleistung. Die Verfügbarkeit von passenden Neureifen ist für den Service erforderlich. Diese werden auf die Felge montiert, anschließend gewuchtet und am Fahrzeug des Auftraggebers montiert. Es werden ausschließlich Neureifen montiert, die vom Auftragnehmer mit zum Einsatzort gebracht werden. Fremdreifen werden nur in Ausnahmefällen und gegen Aufpreis montiert.

Die Nutzung des bevorzugten Mittels der Kommunikation und/oder der Angebotsübermittlung erachtet der Auftragnehmer als Zustimmung, diesen Weg der Kommunikation im Zuge des berechtigten Interesses und NUR im Zuge des berechtigten Interesses zu nutzen.

Die Preise für diese Zusatzdienstleistungen sind auf der Website www.reifenpannenservice.de ausgewiesen. Ebenfalls sind dort Informationen über Einsatzgebiet, Geschäftszeiten und eventuelle Aufschläge für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten zu finden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn benötigte Informationen (Standort des Fahrzeugs mit Reifenpanne, Fahrzeugmarke und – modell, Reifenart (Winter-, Sommer-, Allwetterreifen), Art des Schadens, Reifenmarke, Reifendimension, Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Email)) nicht übermittelt werden. Reifenpannen auf Bundesautobahnen schließt der Auftragnehmer aus rechtlichen Gründen aus!

Wird die Zusatzdienstleistung REIFENPANNENSERVICE beauftragt und der Auftraggeber ist nicht vor Ort oder der Schaden kann durch unverschuldeten Umstand des Auftragnehmers nicht behoben werden, wird dem Auftraggeber der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Sind in diesem Rechnungsbetrag auch Neureifen oder anderes Zubehör enthalten, ist der Auftraggeber verpflichtet eben solche abzunehmen und zu bezahlen.

Die aktuellen Geschäftszeiten und die damit verbundenen Preise sind der Website www.reifenpannenservice.de zu entnehmen.

 

Vertragsschluss

Bei Onlinebuchung eines Termins über www.die-reifenwechsler.de ist die Angabe der Emailadresse und die Akzeptanz der AGB´s und Datenschutzbestimmungen obligatorisch. Bei persönlicher telefonischer Buchung sind die mündliche Angabe der Email-Adresse und Bestätigung der AGB´s und der Datenschutzbestimmungen Voraussetzungen für einen Vertragsschluss. Im Anschluss erhält der Auftraggeber eine Reservierungsbestätigung per EMail. Ab dem Moment des Verstreichens der Widerrufsfrist, jedoch schon früher, wenn der Zeitpunkt des Erfüllungsbeginns- oder der gesamten Erfüllung einer der vereinbarten Dienstleistungen innerhalb der Widerrufsfrist liegt, gilt der Auftrag als bestätigt und der Vertrag als geschlossen. Nachträglich abgesprochene oder schriftliche Änderungen, die bei Terminbuchung nicht oder unrichtig erfasst wurden, ändern an der Gültigkeit des Vertrages nichts. Die Gültigkeit verfällt nur dann, wenn sich eine Dienstleistung, anders als angegeben, vom Auftragnehmer, durch sein Verschulden, nicht erfüllen lässt. Im Falle einer beidseitig besprochenen Preisänderung geht dem Auftraggeber eine aktualisierte Reservierungsbestätigung zu. Bei zusätzlichen kostenpflichtigen Dienstleistungen bekommt der Auftraggeber ein separates schriftliches Angebot, welches er seinerseits schriftlich bestätigt. Daraufhin erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per Mail. Diese Aufträge werden gesondert berechnet. Das Anbieten, Beschaffen und Montieren von Neureifen ist eine zusätzliche Dienstleistung. Der Auftraggeber ist zur Abnahme beim Auftragnehmer nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor fremdbeschaffte Reifen und Räder nur gegen einen Aufschlag von 30% auf die Montagekosten zu montieren.

Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, steht nach den gesetzlichen Maßgaben ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Email) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

DIE REIFENWECHSLER GmbH

Marienthaler Straße 26 20535 Hamburg

Mail: info@die-reifenwechsler.de

  

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

- Ende der Widerrufsbelehrung –

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann laden Sie bitte dieses Formular runter und senden Sie es an die dort vorab eingetragene Adresse.

 

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 6 Monate und beginnt mit der Durchführung des saisonalen Räderwechsels

Voraussetzungen für den Reifen -/Räderwechsel

Für die korrekte Eingabe und Übermittlung der Fahrzeug-, Rechnungs- und Termindaten hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Die Reservierungsbestätigung enthält alle, für die korrekte Durchführung und Abrechnung der vereinbarten Dienstleistungen relevanten, Informationen, ist unbedingt vom Auftraggeber zu kontrollieren und gegebenenfalls zur Korrektur anzuzeigen. Sollte die Reservierungsbestätigung 24 Stunden nach der Buchung nicht im Email-Postfach sein, ist der Auftraggeber zur Nachfrage verpflichtet, da in diesem Falle ein, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Umstand eingetreten ist und ein solcher Termin gegebenenfalls nicht bedient werden kann.
Auftraggeber, dessen zu montierenden Räder noch nicht beim  Auftragnehmer eingelagert sind, können erst dann einen Termin erhalten und damit einen Vertrag abschließen, wenn sich die Räder im Lager des  Auftragnehmers befinden. Nach dem Eintreffen der Räder, wird der Auftraggeber zwecks einer Terminabsprache vom Auftragnehmer kontaktiert.

Die Abholung von Rädern im o.g. Tätigkeitsfeld ist kostenlos, sofern die Menge 2 Radsätze in Summe nicht überschreitet.

Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Abholung seines Radsatzes (entweder bei Ihm vor Ort oder seinem bisherigen Einlagerungsdienstleister) und kommt diese, durch einen vom Auftragnehmer unverschuldeten Umstand, nicht zu Stande, werden dem Auftraggeber die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Diese orientieren sich an der Anfahrtspauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Der Auftragnehmer bringt die eingelagerten Räder zum vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit des Räderwechsels mit.

Sollte es vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht sein, die Räder vor dem vereinbarten Termin nicht durch den Auftragnehmer abholen und kontrollieren zu lassen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese Räder, nach einer Vor-Ort-Kontrolle, nicht zu montieren, wenn nach fachmännischer Inaugenscheinnahme die Einschätzung zur Folge hat, dass im Falle einer Montage, eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegen würde.

Ein vereinbarter Termin, den der Auftraggeber nicht einhalten kann, ist mindestens 24 Stunden vor dem Termin gegenüber dem Auftragnehmer abzusagen (telefonisch oder per Email an info@die-reifenwechsler.de). Bei einer späteren Absage stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Stornierungsgebühr von pauschal 50,- € zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung.

Der Räderwechsel erfolgt nur auf solchen Flächen, die keine öffentlichen Flächen sind. So erfolgt z.B. kein Räderwechsel an einem Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehrsraum geparkt ist. An allen vier Seiten neben dem Fahrzeug muss ein Seitenabstand von mindestens 1 Meter, kundenseitig sichergestellt sein. Der Auftraggeber hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass eine mögliche Alarmanlage am Fahrzeug ausgeschaltet ist. Für etwaige Schäden, die durch das Auslösen der Alarmanlage entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer umgehend, mindestens 4 Stunden vor dem vereinbarten Termin, Bescheid zu geben, sofern das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort abgestellt ist. Sollte die Vorlaufzeit weniger als 4 Stunden betragen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den vereinbarten Termin nicht zu bedienen. In diesem Falle stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Stornierungsgebühr von pauschal 50,- € zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug umzuparken, um den Räderwechsel durchzuführen.

Wenn der Auftraggeber die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und der Räderwechsel dadurch nicht durchführbar ist, wird eine Anfahrtspauschale von 50€ zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ein erneuter Termin wird regulär berechnet.

 

Einlagerung der Radsätze

Endet die Vertragslaufzeit und es wurde noch kein neuer Vertrag geschlossen, ist der Auftragnehmer berechtigt für den/die eingelagerten Radsatz/Radsätze eine Rechnung für die darauffolgende Lagerperiode von 6 Monaten zu stellen. Sollte nach Ablauf dieser Zeit kein neuer Vertrag geschlossen worden sein, geht der Auftragnehmer davon aus, dass ausschließlich eine Einlagerungsleistung gewünscht ist, die das Geschäftsmodell des Auftragnehmers jedoch nicht vorsieht. Infolgedessen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Radsatz/die Radsätze zur Auslagerung vorzubereiten und den Auftraggeber zur Abholung aufzufordern. Ein kostenpflichtiger Bring-Service wird vom Auftragnehmer angeboten.
Nimmt der Auftraggeber den Abholservice des Auftragnehmers in Anspruch und ab diesem Zeitpunkt ebenfalls die Einlagerungsdienstleistung, können zusätzliche Kosten entstehen. Erfolgt die Abholung von Sommerrädern vor dem 31.01. des Jahres, in dem der Wechsel auf selbige erfolgen soll, wird die Einlagerung für eine Lagerperiode von 6 Monaten berechnet. Erfolgt die Abholung von Winterräder vor dem 31.07. des Jahres, in dem der Wechsel auf selbige erfolgen soll, wird die Einlagerung für eine Lagerperiode von 6 Monaten berechnet.

Bildaufnahmen der Räder beim Räderwechseltermin und der Einlagerung im Reifenlager

Der Auftragnehmer fertigt vor dem Wechsel der Räder beim Auftraggeber Fotos sowohl von den Rädern als auch dem Fahrzeug sowie der Umgebung an, um den Ist-Zustand zu dokumentieren. Gleiches erfolgt nach dem Wechsel der Räder. Schäden am Fahrzeug werden vor Beginn des Räderwechsels vom Auftragnehmer dokumentiert und fotografiert. Sämtliche Bilder werden beim Auftragnehmer spätestens 12 Monate nach Beendigung des Vertrages gelöscht. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Bei der Datenaufnahme im Reifenlager werden ebenfalls Bilder von den Radsätzen oder Reifen gemacht. Schäden an Felgen oder Reifen werden auch dokumentiert.

Versicherung der eingelagerten Räder

Die eingelagerten Räder sind gegen Brand, Diebstahl und Beschädigung (sowohl Lager- als auch Transportschäden) zum Zeitwert versichert.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die in Tabelle 1.1 angegebenen Preise beziehen sich auf oben angegebene Leistungen.

Preistabelle Privatkunden

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die aufgeführten Preise gelten für das weiter oben aufgeführte Geschäftsgebiet. Für beidseitig (Auftraggeber und Auftragnehmer) vereinbarte Termine zum ortsunabhängigen Räderwechsel außerhalb des Geschäftsgebiets ist der Auftragnehmer berechtigt einen Zuschlag von 21€ inkl. gesetzl. MwSt. zusätzlich zu oben aufgeführten Preisen zu erheben, ohne dass dieser schriftlich einer auftraggeberseitigen Bestätigung bedarf.

Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt auf die ausgewiesenen Preise eine Pauschale zu erheben, um den volatilen Beschaffungskosten im Mobilitätssektor, denen das Geschäftsmodell des Auftragnehmers unterliegt, entgegenzuwirken zu können. Diese richtet sich vornehmlich nach dem Preis für Kraftstoff und ist auf der Website des Anbieters ausgewiesen.

Ein Angebot zusätzlicher vom Auftragnehmer durchführbarer Dienstleistungen, wird auf Anfrage gesondert erstellt.

Zusätzliche Informationen zu den Kooperationspreisen sind auf der Website unter
www.die-reifenwechsler.de zu finden.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Durchführung des Räderwechsels. Die Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Rechnungsänderungen, -ergänzungen oder -neuausstellungen, die aus einem, vom Auftragnehmer nicht verschuldeten Umstand, erfolgen müssen, können vom Auftragnehmer mit einer Gebühr von bis zu 5€ pro Vorgang berechnet werden.
Die Rechnung für die Zusatzdienstleistung REIFENPANNENSERVICE ist vor Ort per EC-Karte zu bezahlen. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Der Rechnungsbetrag ist in diesem Fall genau passend zu übergeben. Die Bereitstellung von Wechselgeld oder nachträglichen Erstattungen KANN vom Auftragnehmer geleistet, jedoch ausdrücklich nicht garantiert werden.

Die Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Der Auftragnehmer bietet natürlichen Personen nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit über Leasinggesellschaften abzurechnen. Bedingungen und Preise erfolgen nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer.

 

Haftung und Schadensersatz

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (= Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würden und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf). Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
Etwaige Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die sich im Fahrzeug befinden. Wertgegenstände sind aus dem Fahrzeug zu entfernen.

 

Datenschutz

Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Auftraggeber mit Angabe seiner Emailadresse bereit, vom Auftragnehmer eingeschränkt kontaktiert zu werden. An diese Emailadresse erfolgt der Versand der Reservierungsbestätigung des Räderwechseltermins und eine Abfrage zum weiteren Kommunikationsvorgehen während der Vertragslaufzeit.
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

 

 

Vertragspartner ist

DIE REIFENWECHSLER GmbH      ------ im folgenden auch Auftragnehmer genannt -------

vertreten durch ihre Geschäftsführer Tobias Kellinghusen und Henrik Schön

Marienthaler Straße 26 20535 Hamburg

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

USt. ID Nr.: DE 305196241

Handelsregisternummer: 140461

Telefon: 040 – 600 550 550

Mail: info@die-reifenwechsler.de

 

Auf alle geschlossenen Verträge zwischen einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und der DIE REIFENWECHSLER GMBH finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen II Anwendung. Abweichende Bedingungen des Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind unverbindlich, auch wenn der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Auftragnehmer bietet einen mobilen Reifen- und Räderwechseldienst inklusive Reifen- und Rädereinlagerung, sowie weitere Dienstleistungen rund um den Reifenservice an. Das Geschäftsgebiet ist Hamburg (inkl. Umkreis 20km ausgehend vom Firmensitz), sowie andere Standorte außerhalb dieses Gebietes nach individueller Anfrage und Absprache. Die folgenden Leistungen sind Vertragsbestandteil:

  • Einlagerung eines Radsatzes oder Reifensatzes (vier Räder/Reifen) für einen Zeitraum von 8 Monaten
  • Einmaliger mobiler Räderwechsel (Tausch von vier Rädern) beim Kunden vor Ort
  • Gegebenenfalls die Reinigung des einzulagernden Radsatzes oder Reifensatzes (4 Räder/Reifen)
  • Kontrolle und Dokumentation der einzulagernden Räder/Reifen (Überprüfung der eingelagerten Räder/Reifen auf Mängel und Schäden; Messung der Profiltiefe von jedem Reifen; Datenaufnahme, Berichterstattung und Zustandsbericht nach Einlagerung)
  • kostenpflichtig:
    • Wuchten der einzulagernden Radsätze
    • Einkauf von Neureifen
    • Reifenpannendienst /-service
    • Montage von Neureifen

  Zusatzdienstleistungen www.REIFENPANNENSERVICE.de

Der Auftragnehmer bietet zusätzlich einen mobilen Reifenpannenservice an. Auf telefonische oder schriftliche (online über www.reifenpannenservice.de) Anfrage kann die Reifenpanne direkt am Fahrzeugstandort behoben werden, sofern die dafür notwendigen beiderseitigen (Auftragnehmer und Auftraggeber) Voraussetzungen dies ermöglichen. Ein Angebot für den Einsatz des Pannenmobiles umfasst alle Positionen des Einsatzes und muss vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden, bevor der Auftragnehmer tätig wird. Das Reparieren von defekten Reifen ist ausdrücklich keine angebotene Dienstleistung. Die Verfügbarkeit von passenden Neureifen ist für den Service erforderlich. Diese werden auf die Felge montiert, anschließend gewuchtet und am Fahrzeug des Auftraggebers montiert. Es werden ausschließlich Neureifen montiert, die vom Auftragnehmer mit zum Einsatzort gebracht werden. Fremdreifen werden nur in Ausnahmefällen und gegen Aufpreis montiert.

Die Nutzung des bevorzugten Mittels der Kommunikation und/oder der Angebotsübermittlung erachtet der Auftragnehmer als Zustimmung, diesen Weg der Kommunikation im Zuge des berechtigten Interesses und NUR im Zuge des berechtigten Interesses zu nutzen.

Die Preise für diese Zusatzdienstleistungen sind auf der Website www.reifenpannenservice.de ausgewiesen. Ebenfalls sind dort Informationen über Einsatzgebiet, Geschäftszeiten und eventuelle Aufschläge für Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten zu finden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn benötigte Informationen (Standort des Fahrzeugs mit Reifenpanne, Fahrzeugmarke und – modell, Reifenart (Winter-, Sommer-, Allwetterreifen), Art des Schadens, Reifenmarke, Reifendimension, Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Email)) nicht übermittelt werden. Reifenpannen auf Bundesautobahnen schließt der Auftragnehmer aus rechtlichen Gründen aus!

Wird die Zusatzdienstleistung REIFENPANNENSERVICE beauftragt und der Auftraggeber ist nicht vor Ort oder der Schaden kann durch unverschuldeten Umstand des Auftragnehmers nicht behoben werden, wird dem Auftraggeber der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Sind in diesem Rechnungsbetrag auch Neureifen oder anderes Zubehör enthalten, ist der Auftraggeber verpflichtet eben solche abzunehmen und zu bezahlen.

Die aktuellen Geschäftszeiten und die damit verbundenen Preise sind der Website www.reifenpannenservice.de zu entnehmen.

Vertragsschluss

Einzelbuchungen für 3 oder weniger Firmenfahrzeuge können online vorgenommen werden. Bei Onlinebuchung eines Termins über www.die-reifenwechsler.de ist die Angabe der Emailadresse und die Akzeptanz der AGB´s obligatorisch. Bei persönlicher telefonischer Buchung sind die mündliche Angabe der Email-Adresse und Bestätigung der AGB´s Voraussetzungen für einen Vertragsschluss. Im Anschluss erhält der Auftraggeber eine Reservierungsbestätigung per EMail. Hiermit gilt der Auftrag als bestätigt und der Vertrag als geschlossen. Nachträglich abgesprochene oder schriftliche Änderungen, die bei Terminbuchung nicht oder unrichtig erfasst wurden, ändern an der Gültigkeit des Vertrages nichts. Die Gültigkeit verfällt nur dann, wenn sich eine Dienstleistung, anders als angegeben, vom Auftragnehmer, durch sein Verschulden, nicht erfüllen lässt. Im Falle einer beidseitig besprochenen Preisänderung geht dem Auftraggeber eine aktualisierte Reservierungsbestätigung zu. Bei zusätzlichen kostenpflichtigen Dienstleistungen bekommt der Auftraggeber ein separates schriftliches Angebot, welches er seinerseits schriftlich bestätigt. Daraufhin erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per Mail. Das Anbieten, Beschaffen und Montieren von Neureifen ist eine zusätzliche Dienstleistung. Der Auftraggeber ist zur Abnahme beim Auftragnehmer nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor fremdbeschaffte Reifen und Räder nur gegen einen Aufschlag von 30% auf die Montagekosten zu montieren.

Für den Wechsel von 4 oder mehr Fahrzeugen ergeben sich geänderte Konditionen. Die Abstimmung und Buchung von Wechselterminen bedarf einer gesonderten Absprache und Vereinbarung und kann über das Online-Buchungstool nicht abgebildet werden.

 

Vertragslaufzeit

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 6 Monate und beginnt ab der Durchführung des saisonalen Räderwechsels oder dem Inkrafttreten des gesonderten beidseitig unterschriebenen Vertrages.

 

Voraussetzungen für den Reifen -/Räderwechsel

Für die Korrekte Eingabe und Übermittlung der Fahrzeug-, Rechnungs- und Termindaten hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Die Reservierungsbestätigung/der Vertrag enthält alle, für die korrekte Durchführung und Abrechnung der vereinbarten Dienstleistungen relevanten, Informationen, ist unbedingt vom Auftraggeber zu kontrollieren und gegebenenfalls zur Korrektur anzuzeigen. Sollte die Reservierungsbestätigung 24 Stunden nach der Buchung nicht im Email-Postfach sein, ist der Auftraggeber zur Nachfrage verpflichtet, da in diesem Falle ein, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Umstand eingetreten ist und ein solcher Termin gegebenenfalls nicht bedient werden kann.
Fahrzeuge des Auftraggebers, dessen zu montierenden Räder noch nicht beim  Auftragnehmer eingelagert sind, können erst dann einen Termin erhalten und damit Vertragsbestandteil werden, wenn sich die Räder im Lager des  Auftragnehmers befinden. Nach dem Eintreffen der Räder, wird der Auftraggeber zwecks einer Terminabsprache vom Auftragnehmer kontaktiert.

Die Abholung von Rädern im o.g. Tätigkeitsfeld ist kostenlos, sofern die Abholung an weniger als zwei verschiedenen Abholorten stattfinden soll. Jeder zusätzliche Standort wird mit 50,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Abholung seines Radsatzes (entweder bei Ihm vor Ort oder seinem bisherigen Einlagerungsdienstleister) und kommt diese, durch einen vom Auftragnehmer unverschuldeten Umstand, nicht zu Stande, werden dem Auftraggeber die Anfahrtskosten in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Der Auftragnehmer bringt die eingelagerten Räder zum vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit des Räderwechsels mit.

Sollte es vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht sein, die Räder vor dem vereinbarten Termin nicht durch den Auftragnehmer abholen und kontrollieren zu lassen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese Räder, nach einer Vor-Ort-Kontrolle, nicht zu montieren, wenn nach fachmännischer Inaugenscheinnahme die Einschätzung zur Folge hat, dass im Falle einer Montage, eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegen würde.

Ein vereinbarter Termin, den der Auftraggeber nicht einhalten kann, ist mindestens 24 Stunden vor dem Termin gegenüber dem Auftragnehmer abzusagen (telefonisch oder per Email an info@die-reifenwechsler.de). Bei einer späteren Absage kann der der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Stornierungsgebühr von pauschal 50,- € zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung stellen.

Der Räderwechsel erfolgt nur auf solchen Flächen, die keine öffentlichen Flächen sind. So erfolgt z.B. kein Räderwechsel an einem Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehrsraum geparkt ist. An allen vier Seiten neben dem Fahrzeug muss ein Seitenabstand von mindestens 1 Meter, kundenseitig sichergestellt sein. Der Auftraggeber hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass eine mögliche Alarmanlage am Fahrzeug ausgeschaltet ist. Für etwaige Schäden, die durch das Auslösen der Alarmanlage entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer umgehend, mindestens 4 Stunden vor dem vereinbarten Termin, Bescheid zu geben, sofern das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort abgestellt ist. Sollte die Vorlaufzeit weniger als 4 Stunden beträgt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den vereinbarten Termin nicht zu bedienen. In diesem Falle stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Stornierungsgebühr von pauschal 50,- € zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung.

Ist ein Fahrzeug bei einem Sammeltermin nicht vor Ort, kann der Auftraggeber innerhalb von 15 Minuten nach Beendigung der letzten Montage einmalig ein Fahrzeug vorführen. Nach 15 Minuten sind die Monteure berechtigt, den Wechselort zu verlassen. Ein neuer Termin für dieses Fahrzeug wird separat vereinbart und berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fahrzeuge umzuparken, um den Räderwechsel durchzuführen.

Wenn der Auftraggeber die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und der Räderwechsel dadurch nicht durchführbar ist, wird eine Anfahrtspauschale von 50€ zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ein erneuter Termin wird regulär berechnet.

 

Einlagerung der Radsätze

Endet die Vertragslaufzeit und es wurde noch kein neuer Vertrag geschlossen, ist der Auftragnehmer berechtigt für den/die eingelagerten Radsatz/Radsätze eine Rechnung für die darauffolgende Lagerperiode von 6 Monaten zu stellen. Sollte nach Ablauf dieser Zeit kein neuer Vertrag geschlossen worden sein, geht der Auftragnehmer davon aus, dass ausschließlich eine Einlagerungsleistung gewünscht ist, die das Geschäftsmodell des Auftragnehmers jedoch nicht vorsieht. Infolgedessen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Radsatz/die Radsätze zur Auslagerung vorzubereiten und den Auftraggeber zur Abholung aufzufordern. Ein kostenpflichtiger Bring-Service wird vom Auftragnehmer angeboten.

Nimmt der Auftraggeber den Abholservice des Auftragnehmers in Anspruch und ab diesem Zeitpunkt ebenfalls die Einlagerungsdienstleistung, können zusätzliche Kosten entstehen. Erfolgt die Abholung von Sommerrädern vor dem 31.01. des Jahres, in dem der Wechsel auf selbige erfolgen soll, wird die Einlagerung für eine Lagerperiode von 6 Monaten berechnet. Erfolgt die Abholung von Winterräder vor dem 31.07. des Jahres, in dem der Wechsel auf selbige erfolgen soll, wird die Einlagerung für eine Lagerperiode von 6 Monaten berechnet.

 

Bildaufnahmen der Räder beim Räderwechseltermin und der Einlagerung im Reifenlager

Der Auftragnehmer fertigt vor dem Wechsel der Räder beim Auftraggeber Fotos sowohl von den Rädern als auch dem Fahrzeug sowie der Umgebung an, um den Ist-Zustand zu dokumentieren. Gleiches erfolgt nach dem Wechsel der Räder. Schäden am Fahrzeug werden vor Beginn des Räderwechsels vom Auftragnehmer dokumentiert und fotografiert. Sämtliche Bilder werden beim Auftragnehmer spätestens 12 Monate nach Beendigung des Vertrages gelöscht. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Bei der Datenaufnahme im Reifenlager werden ebenfalls Bilder von den Radsätzen oder Reifen gemacht. Schäden an Felgen oder Reifen werden auch dokumentiert.

 

Versicherung der eingelagerten Räder

Die eingelagerten Räder sind gegen Brand, Diebstahl und Beschädigung (sowohl Lager- als auch Transportschäden) zum Zeitwert versichert.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die in Tabellen 1.1 angegebenen Preise beziehen sich auf oben angegebene Leistungen.

Die in Tabellen 1.2 angegebenen Preise beziehen sich auf einen, durch den Auftragnehmer berechneten Zuschlag für den mobilen Räderwechsel an Leasingfahrzeugen, die über die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht vergütet wird. Werden Einlagerung oder regulärer Räderwechsel nicht vom Leasinggeber an den Auftragnehmer vergütet, behält sich der Auftragnehmer eine direkte Berechnung an den Auftraggeber vor. Die Räderwäsche ist in diesen Fällen ebenfalls keine Inklusivleistung.

 

Alle Preise sind Nettopreise und enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer.

Die aufgeführten Preise gelten für das weiter oben aufgeführte Geschäftsgebiet. Für beidseitig (Auftraggeber und Auftragnehmer) vereinbarte Termine zum ortsunabhängigen Räderwechsel außerhalb des Geschäftsgebiets ist der Auftragnehmer berechtigt einen Zuschlag von 21€ exkl. gesetzl. MwSt. zusätzlich zu oben aufgeführten Preisen zu erheben, ohne dass dieser schriftlich einer auftraggeberseitigen Bestätigung bedarf.

Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt auf die ausgewiesenen Preise eine Pauschale zu erheben, um den volatilen Beschaffungskosten im Mobilitätssektor, denen das Geschäftsmodell des Auftragnehmers unterliegt, entgegenzuwirken zu können. Diese richtet sich vornehmlich nach dem Preis für Kraftstoff und ist auf der Website des Anbieters ausgewiesen.

Ein Angebot zusätzlicher vom Auftragnehmer durchführbarer Dienstleistungen, wird auf Anfrage gesondert erstellt.

Kooperationspreise, die auf www.die-reifenwechsler.de ausgewiesen sind, gelten ausdrücklich für natürliche Personen als Vertragspartner.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Durchführung des Räderwechsels. Die Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Rechnungsänderungen, -ergänzungen oder -neuausstellungen, die aus einem, vom Auftragnehmer nicht verschuldeten Umstand, erfolgen müssen, können vom Auftragnehmer mit einer Gebühr von bis zu 5€ pro Vorgang berechnet werden.  Die Rechnung für die Zusatzdienstleistung REIFENPANNENSERVICE ist vor Ort per EC-Karte oder nach Absprache auf Rechnung zu begleichen. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Der Rechnungsbetrag ist in diesem Fall genau passend zu übergeben. Die Bereitstellung von Wechselgeld oder nachträglichen Erstattungen KANN vom Auftragnehmer geleistet, jedoch ausdrücklich nicht garantiert werden.

Die Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

Haftung und Schadensersatz

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (= Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würden und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf). Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.

Etwaige Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die sich im Fahrzeug befinden. Wertgegenstände sind aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Datenschutz

Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Auftraggeber mit Angabe seiner Emailadresse bereit, vom Auftragnehmer eingeschränkt kontaktiert zu werden. An diese Emailadresse erfolgt der Versand der Reservierungsbestätigung des Räderwechseltermins und eine Abfrage zum weiteren Kommunikationsvorgehen während der Vertragslaufzeit.

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Gerichtsstand und Rechtswahl

Anwendbares Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht des Sitzes des Auftragnehmers zuständig, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: April 2022